Beindersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Im Zeitraum von Sonntag, 19.10.2014, 19.00 Uhr bis Montag, 20.10.2014, 09.00 Uhr beschädigte in der Kirchenstraße in Beindersheim ein bislang unbekannter Fahrzeugführer mit seinem PKW einen geparkten Audi A3 und flüchtete vom Unfallort, ohne sich um den entstanden Schaden in Höhe von ca. 750,- € zu kümmern. Die Ermittlungen nach dem flüchtigen Fahrer wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wurden aufgenommen.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei