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Germersheim – Viele Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit brauchen ein Erweitertes Führungszeugnis

Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Informationsveranstaltungen des Kreisjugendamtes Germersheim in Lingenfeld und Wörth – Personen, die neben- oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, dürfen dies laut Sozialgesetzbuch (§72a SGB VIII) je nach Aufgabenbereich nur noch, wenn ein Erweitertes Führungszeugnis vorliegt. D. h. Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen sicherstellen, dass sich unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe engagieren, die wegen einschlägiger Straftaten, insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs, rechtskräftig verurteilt wurden.

Im Kreis Germersheim muss nun das Jugendamt mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die nur nach Einsichtnahme in ein Erweitertes Führungszeugnis der tätigen Person wahrgenommen werden dürfen. „Um das Verfahren zu vereinfachen und um eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen zu vermeiden, wurde vom Landesjugendamt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesjugendring, den katholischen und evangelischen Kirchen und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen“, erklärt Jugend- und Sozialdezernent Dietmar Seefeldt.

In dieser Rahmenvereinbarung (RV) ist ein Prüfschema erarbeitet, für welche Tätigkeiten die vorherige Einsichtnahme in ein Erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Der Landkreis Germersheim ist durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 08.04.2014 dieser RV beigetreten. Das bedeutet, dass Zuschüsse im Rahmen der „Kreisrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim“ ab dem 1. Januar 2015 nur noch Organisationen gewährt werden, die der Vereinbarung auf Kreis- oder Landesebene beigetreten sind.

Das Jugendamt informiert kreisweit die entsprechenden Vereine und Organisationen über die Neufassung des entsprechenden Paragrafen und lädt damit zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung ein. „Was das genau bedeutet und wie die Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung funktioniert, wollen wir den Betroffenen in Informationsveranstaltungen erklären“, so Seefeldt.

Das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim bietet dazu in Kooperation mit dem Kreisjugendring Germersheim e.V. zwei Veranstaltungen an:
Der erste Termin findet am Dienstag, 30. September, 17 bis 19 Uhr, im Ratssaal der Verbandsgemeinde Lingenfeld, Hauptstr. 60, statt. Referentin ist Sybille Nonninger vom Landesjugendamt Mainz.
Der zweite Termin ist am Dienstag, 14. Oktober, 19 bis 21 Uhr, im Mehrgenerationenhaus Wörth, Ahornstraße 5. Der Referent ist Volker Steinberg, Referent für Jugendpolitik der Ev. Kirche der Pfalz.

Die Rahmenvereinbarung und Beitrittserklärung sowie alle dazu gehörenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten des Landesjugendamtes nachzulesen unter http://lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie. In der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Organisationen, welche kein Schreiben erhalten haben können sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und die Unterlagen anfordern bzw. selbst aus dem Internet runterladen.
Bei Fragen stehen in der Kreisverwaltung Germersheim die Kreisjugendpfleger Jeanette Zikko und Mirco Leingang telefonisch unter 07274/53-372 zur Verfügung.

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