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Ludwigshafen – FWG: Quo vadis Verkehrsüberwachung?

Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar. Im Amtsblatt Nr. 37/2014 der Stadt Ludwigshafen wurden „Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung“ öffentlich ausgeschrieben. Die FWG-Stadtratsfraktion will nicht nur die Personalsituation der Stadtverwaltung diskutieren, sondern befürchtet auch Nachteile durch eine Privatisierung für die Bürger.

So wurden bereits Bedenken von Bürgern an die Freien Wähler heran-getragen, dass Messungen nicht an Gefahrenpunkten sondern Einnahmestellen erfolgen. Angeregt wurde auch, ob künftig durch zunehmende Diskussionen über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Umfang der Messungen und natürlich Einnahmen durch die Privatisierung das Zusammenleben in der Stadt erschwert wird. Andere Bürger beklagen viel zu seltene und zu offensichtliche Messungen. In diesem Zusammenhang begrüßen die freien Wähler die Teilnahme Ludwigshafens am 24-Stunden-Blitzmarathon im Stadtgebiet.

Darüber hinaus ist die FWG-Fraktion aber auch der Ansicht, dass Verkehrsüberwachung als ein Teil der Gefahrenabwehr eine polizeiliche und hoheitsrechtliche Aufgabe darstellt und somit nicht privatisiert werden sollte.

Zur Klärung der Problematik hat die FWG-Stadtratsfraktion die beigefügte Anfrage zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 29.09.2014 gestellt.

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 15.09.2014
Verkehrsüberwachung

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in Ludwigshafen ist schon häufiger kontrovers diskutiert worden und wir bitten deshalb um ausführliche Beantwortung der u.a. Fragen:
1. Wie hoch waren 2013 die Ausgaben für Personal und Material für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs?
2. Wie hoch waren 2013 die Einnahmen aus der Überwachung
a) des ruhenden und
b) des fließenden Verkehrs?
3. Wie hoch waren 2013 die Ausgaben für Personal und Material für die Überwachung des fließenden Verkehrs an Ecke Carl-Bosch-Str./Brunckstr. (fest installierte Überwachungsanlage)?
4. Wie hoch waren 2013 die Einnahmen aus der Überwachung des fließenden Verkehrs an Ecke Carl-Bosch-Str./Brunckstr. (fest in-stallierte Überwachungsanlage)?
5. Wird von Seiten der Verwaltung geplant weitere stationäre Über-wachungsanlagen zu errichten?
Wenn ja, wie viele Überwachungsanlagen und an welchen Stellen?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
6. Welche Veränderungen bei der personellen und materiellen Aus-stattung für die Überwachung des ruhenden und fließenden Ver-kehrs sind geplant?
7. Wird eine Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durch Dritte angestrebt?
Wenn ja:
a. mit welcher Begründung
b. wie werden vorhandenes Personal und Material weiter eingesetzt
c. welche Kosten/Einnahmen werden erwartet?
d. werden mit einer Verlagerung der Aufgaben auch Toleranzgren-zen, z.B. Erfassung der Messung erst bei einer bestimmten Überschreitung, verändert?
e. war dies bisher schon der Fall?

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