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Neustadt / Lambrecht – Ende des Martyriums für Max in Sicht – Darf der Junge bald wieder nach Hause?

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Neustadt / Lambrecht (rbe/mrnnews) – Der Fall des bis vor Kurzem verschwundenen Maximilian steht vor einer unerwarteten Wendung und das eigentliche Kindeswohl steht mittlerweile wohl im Vordergrund. Wie der Redaktion www.mrn-news.de mitgeteilt wurde, plant das Jugendamt Bad Dürkheim nach Gesprächen mit der Mutter und deren Anwälten sowie aufgrund einiger Äußerungen Maximilians nach seinem Auffinden und unter Berücksichtugung der derzeit unbefriedigenden Situation, eine Empfehlung zur Rückkehr von Max, nach Hause zu seiner Mutter, an den zuständigen Richter beim Amtsgericht Neustadt auszusprechen.

Maximilian, der sich seit seinem Auffinden am 17. Juli in einer psychiatrischen Klinik in Klingenmünster aufhält, hat offenbar deutlich geäußert, dass er nicht psychisch krank sei und gerne wieder bei seiner Mutter in Lambrecht wohnen möchte. Vehement wiederholte er auch, dass er nie wieder in das Jugenddorf zurückkehren wolle, aus dem er im Juni abgehauen war.

Nach anfänglichem Hadern lenkten die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes Bad Dürkheim nun offenbar dahingehend ein, dass man nicht mehr darauf bestehe, dass Maximilian weiterhin in einem Heim untergebracht werde. Man befürchte, dass der Junge sonst erneut abhauen würde und etwas Schlimmeres passieren könnte.

Die Wendung kam etwas überraschend, da zuvor noch auf eine erneute und langwierige psychiatrische Untersuchung der Mutter hingearbeitet worden ist. Dies sollte klären, ob ein über die Mutter erstelltes Gutachten vom Ende letzten Jahres, welches sie bisher als psychisch krank deklarierte, den Tatsachen entspricht.

Wie der Rechtsanwalt der Mutter gegenüber MRN-News erklärte, sei dies ein erster Lichtblick für eine Wiedervereinigung der Mutter mit ihrem Sohn. Diese hat derzeit nur ein eingeschränktes Umgangsrecht zu ihren vier Kindern. Der Termin beim Amtsgericht, in dem über die Rückkehr Maximilians entschieden werden könnte, ist nun für den 8. August angesetzt, nachdem man zuvor einen Eilantrag zur schnellen Entscheidungsfindung gestellt hatte. Die Ladungen an diverse Verfahrensbeteiligte zur mündlichen Verhandlung sind bereits verschickt worden. Auch der von der Mutter geschiedene und getrennt lebende Vater, der bisher nur durch diverse Blockade-Aktionen aufgefallen war, wird hier wohl angehört werden. Sein Verhalten, während Maximilians Verschwundensein, spricht allerdings nicht gerade dafür, dass er viele Argumente zu seinen Gunsten vorweisen kann.

Der zuständige Richter am Amtsgericht Neustadt steht beim Verfahren von mehreren Seiten unter besonderer Beobachtung, da seine bisherigen Entscheidungen, die Ende letzten Jahres auch die Wegnahme der Kinder von der Mutter zur Folge hatten, schon mehrfach vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wegen gravierender Formfehler gerügt worden waren. Unter anderem waren weder die Kinder noch die Eltern vor der Entscheidung hinreichend angehört worden und auch zwei Gegengutachten, die die Mutter einreichte, seien nicht hinreichend berücksichtigt worden, erklärte das Pfälzische OLG zuletzt in seinem Beschluß.

Vom Jugendamt Bad Dürkheim konnten wir bislang noch keine Bestätigung über die Rückkehr-Empfehlung erhalten. In der Vergangenheit entsprachen die Äußerungen des Anwalts der Mutter aber stets den Tatsachen.

So keimt nun ein Funken Hoffnung bei der Mutter und auch dem 12-Jährigen auf, bald wieder vereint sein zu können. Für den Jungen wäre dies sicherlich einer der schönsten Momente der letzten Zeit, nach all den belastenden Situationen und dem Gezerre um seinen Aufenthaltsort, welche er in den letzten Monaten erleben musste. Die Mutter erklärte diesbezüglich: “Ich bin erfreut, dass das Jugendamt jetzt bereit ist auch mit mir über die Zukunft Maximilians zu sprechen und zu versuchen eine angenehme Lösung für Max zu finden.” Sie wünsche sich nichts mehr, als dass ihre Kinder wieder zurückkehren dürfen.

Auch die Situation der drei anderen Geschwister, die noch immer in dem Jugendheim beherbergt sind, aus dem Maximilian geflohen war, könnte sich im Falle einer Entscheidung zu Gunsten der Wiederzusammenführung von Mutter und Sohn, in naher Zukunft ebenfalls verbessern. Dies auch, da der Heimleiter des Jugendheimes vor zwei Tagen durch einen merkwürdigen Anruf bei unserer Redaktion, in der er u.a. diffamierende Äußerungen über die Mutter und mich als Journalisten tätigte, nicht gerade zur Verbesserung seines persönlichen Ansehens beigetragen hat. Zu einer Stellungnahme bezüglich der Mißhandlungsvorwürfe und der Situation der noch im Heim lebenden Geschwister, war er hingegen nicht bereit.

Wir haben das Jugendamt über das Verhalten des Heimleiters am Telefon unterrichtet. Dort hiess es, man habe die Vorkomnisse “zur Kenntnis genommen”.

Die Ermittlungen gegen den Heimleiter und weitere Mitarbeiter des Jugendheims, wegen Mißhandlung Schutzbefohlener, sind, aufgrund der Anzeige durch den Menschenrechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah vom 1. Juli, mittlerweile in Gange. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, so müssen die Beteiligten zum einen mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, und zum anderen hätten sie sich dann als definitiv ungeeignet für ihren Beruf erwiesen.

Bleibt zu hoffen, dass auch der Richter der Empfehlung des Jugendamtes folgt und Max’ Martyrium sowie das seiner Geschwister, dann endlich ein Ende findet.

(Text: Raphael B. Ebler)

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