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B 10 zwischen Pirmasens und Landau – Landrätin Riedmaier für Verbot des Schwerlast-Transitverkehrs

Südliche Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar.
Landrätin Theresia Riedmaier reagiert mit einem Schreiben an Minister Roger Lewentz auf die Entscheidung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, aufgrund eines neuerlichen Gutachtens von einem Verbot des Schwerlasttransitverkehrs auf der B 10 abzusehen.
Sie befürwortet ein Verbot des Schwerlast-Transitverkehrs auf der B10 aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit. Insbesondere verweist sie in ihrer Argumentation gegenüber dem Ministerium auf die langen, engen und kurvigen Tunnelstrecken und die Gefahrstofftransporte auf der B10.
In ihrem Brief heißt es: „Es ist bekannt, dass ich an beiden Mediationsverfahren teilgenommen habe; besonders präsent aus der zweiten Mediation ist mir die rechtliche Auseinandersetzung um die Frage, ob ein Verbot des Schwerlast-Transitverkehrs auf der B 10 zwischen Landau und Pirmasens auf der geltenden Rechtsgrundlage nachhaltig Bestand haben könnte. Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch hat dazu juristische Ausarbeitungen vorgelegt und ist in zwei Mediationssitzungen dazu befragt worden. Ohne seine Kompetenz anzweifeln zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass es im Mediationsverfahren, insbesondere bei der zweiten Anhörung zu diesem Thema auch andere Rechtsmeinungen dahin gegeben hat, dass eine Teilsperrung für LKW-Transitverkehr über 7,5 t möglich sei und diese auch vor Gericht Bestand haben könne.

Als wesentlichen Grund für ein Verbot des Schwerlast-Transitverkehrs führe ich die Frage der Verkehrssicherheit an, die auch im Mediationsverfahren eine Rolle gespielt hat. Wir haben es auf der B 10, bei der Umfahrung von Annweiler, mit einer gefährlichen Strecke von vier längeren Tunneln zu tun. Diese sind eng, kurvenreich und sehr gefährlich, weil sie von den LKW und den Schwerlasttransportern oft nicht in der angemessenen Geschwindigkeit durchfahren werden. Die Polizei hat während des Mediationsverfahrens dazu Filmaufnahmen der an den Tunnelbauwerken installierten Kameras gezeigt, die ein erschreckendes Ausmaß von Gefährdungssituationen und Rücksichtslosigkeit zeigten. Es war zu beobachten, dass die Lastwägen die Mittelstreifenmarkierung überfahren, dass im Begegnungsverkehr äußerst riskante Situationen zu beobachten sind und dass man zusammengefasst nur von großem Glück sprechen kann, wenn bisher keine katastrophal schlimme Unfalllage eingetreten ist.
Hinweisen möchte ich darauf, dass wir mehrfach Einsätze der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste hatten, weil es gefährliche Unfälle (z. B. bei Gefahrstofftransporten) gab. Es ist bekannt, dass die B 10 für Gefahrstofftransporte von den großen Häfen an Nordsee/Atlantik (Antwerpen) in den Rhein-Neckar-Raum regelmäßig benutzt wird. Auch diese Gefahrstofftransporte sind ein zwingendes Argument, aus Gründen der Sicherheit den Schwerlast-Transitverkehr auf der B 10 zu untersagen“.

Landrätin Riedmaier äußert sich auch zum Anteil des Schwerlastverkehrs auf der Strecke. Sie hat ernsthafte Zweifel an der Darstellung, wonach nur 5 % der LKW und Schwerlastfahrzeuge dem Transitverkehr zuzuordnen sind. Die diesbezüglichen Erhebungen könnten nicht zutreffend sein, wie eine alltägliche Beobachtung offenkundig macht.

Riedmaier fordert weiterhin Geschwindigkeitskontrollen: „In Ihrem Schreiben nehmen Sie auch Stellung zu einer von mir wiederholt und schon seit geraumer Zeit erhobenen Forderung, stationäre Einrichtungen für die Geschwindigkeitskontrollen auf der B 10 vorzusehen. Aus eigener Beobachtung, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder bestätigt wird, weiß ich, dass die Abfahrt und insbesondere die Auffahrt im Bereich Birkweiler/Siebeldingen außerordentlich kompliziert ist, immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen führt durch die punktuelle Wirkung einer stationären Geschwindigkeitskontrolle entschärft werden sollte. Gleiches gilt nach meiner Auffassung auch für die Geschwindigkeitsüberwachung an den Einfahrten zu den Tunnelröhren und in den Tunnelstrecken. Dort wird zu schnell gefahren, obwohl es Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Ohne regelmäßige und feste Kontrolle wird hier keine Besserung erreicht werden können“.

Es sei auch davon auszugehen, dass die B 10 als „Mautumgehungsstrecke“ benutzt wird. Zur Frage der Bemautung der Strecke gebe es unterschiedliche Standpunkte, weshalb wichtiger und sinnvoller sei, die Teilsperrung der B 10 für den Schwerlast-Transitverkehr aus den genannten Gründen der Verkehrssicherheit vorzusehen.

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