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Heidelberg – Europawahl am 25. Mai 2014

Heidelberg/ Metropolregion Rhein-Neckar.Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen im Wählerverzeichnis registriert sein – Antragsfrist endet am 4. Mai 2014

Am 25. Mai 2014 sind neben den fast 100.000 wahlberechtigten Heidelbergerinnen und Heidelbergern auch die rund 10.000 hier lebenden EU Bürgerinnen und EU-Bürger aufgefordert, an der Europawahl teilzunehmen. Seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 können alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zum Zeitpunkt der Wahl ihren Wohnsitz in Heidelberg haben, frei entscheiden, ob sie entweder in Heidelberg oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.

Um in Heidelberg wählen zu können, müssen die Unionsbürgerinnen und Unions-bürger rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis registriert sein. Dazu müssen sie beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg einmalig einen Aufnahmeantrag ins Wählerverzeichnis stellen. Damit sind sie dann automatisch für die kommenden Europawahlen registriert. Die Vordrucke und Merkblätter dazu können beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg abgeholt beziehungsweise angefordert werden. Die Frist für den Antrag endet am 4. Mai 2014. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich bereits für die Europawahlen 1999, 2004 oder 2009 in Heidelberg ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, bekommen zur diesjährigen Europawahl automatisch durch die Stadt Heidelberg eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt, es sei denn, sie haben sich nach der Aufnahme in das Heidelberger Wählerverzeichnis ins Ausland abgemeldet. Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Heidelberg zieht, muss einen neuen Antrag stellen.

Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Stadt Heidelberg sind unter www.heidelberg.de/wahlen weitere Informationen zur Europawahl abrufbar. Informationen zur Wahl erteilt außerdem die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13550 oder 58-13580 oder per E-Mail: wahldienststelle@heidelberg.de.

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