Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.
Eine durchgehende Tempo-30-Regelung hat die Stadt Frankenthal für die Ortsdurchfahrten Eppstein und Flomersheim angeordnet. Entsprechende Beschilde-rung wird ab Montag, 14. April 2014 installiert, so dass in Kürze eine einheitliche Geschwindigkeitsbe-schränkung gilt. Zuvor gab es seit 2009 wechselnde Tempo-30 und Tempo-50 Abschnitte auf der L 524 (Dürkheimer/Eppsteiner Straße) und der K 6 (Freinsheimer Straße), was in der Bevölkerung vielfach kritisiert wurde.
In der Begründung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird ausgeführt, dass es zur Abwehr von Sicherheits- und Unfallgefahren unerlässlich ist, auf dem gesamten Streckenverlauf der Ortsdurchfahrten von Flomersheim und Eppstein eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen. Es wurden der Verwaltung immer wieder Beschwerden vorgetragen, dass in den genannten Ortsdurchfahrten aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn bei Begegnungsverkehr, insbesondere dann, wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Lkws beteiligt sind, die angrenzenden Gehwege, oft ohne Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit, überfahren werden.
Ferner sind die genannten Ortsdurchfahrten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als empfohlene Schulwege in den Schulwegeplan für die Grundschulen in Frankenthal-Eppstein und Frankenthal-Flomersheim aufgenommen.
An der Eppsteiner Straße befindet sich die regelmäßig für den Schulsport genutzte Isenachsporthalle und ein von Kindern und Jugendlichen stark frequentierter Kinder- und Jugendtreff. In Höhe der Isenachsporthalle und des Kinder- und Jugendtreffs werden die Fußgänger zur Querung der Eppsteiner Straße über einen nicht signalisierten Fußgängerüberweg geleitet. Aufgrund der Übersichtlichkeit in diesem Streckenabschnitt der Eppsteiner Straße wurde die bisher zulässi-ge Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von den Kfz-Führern auch ausgefahren. Gerade im Bereich von Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche ohne Be-gleitung von Erwachsenen aufsuchen, sei es zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sind Geschwindigkeiten aus Sicherheitsgründen für den schwächeren Verkehrsteilnehmer entsprechend anzupassen und zu reduzieren.
In der Stadt Frankenthal und auch in den Vororten herrscht, gemessen an dem allgemeinen Verkehrsaufkommen, eine große Akzeptanz des Radverkehrs. Ein Großteil der Schüler, die die weiterführenden Schulen in der Innenstadt besuchen, benutzt das Fahrrad. In den aufgeführten Ortsdurchfahrten werden die Radfahrer auf der Fahrbahn geführt. Für die Sicherheit des Radverkehrs, gerade im Hinblick auf die zahlreichen Schüler, ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit vor allem in Bereichen, in denen auch alternierendes Parken am Fahrbahnrand zulässig ist, unerlässlich.
Ebenso ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am östlichen Ortseingang Flomersheim unvermeidlich. Dort wurden im Jahr 2011 zwei Verschwenkungsinseln aufgestellt, um den ein- und ausfahrenden Fahrzeugverkehr zu “entschleunigen”. Westlich davon, am parallel zur L 524 verlaufenden Radwegende, wurde ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert, um die Radfahrer gefahrlos vom Radweg auf die Fahrbahn zu leiten. Da auch im Bereich der Fahrbahnverschwenkung die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gewährleistet werden soll, ist es wichtig, in diesem Bereich der Verschwenkung die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszudehnen, da bei fehlendem Gegenverkehr zu schnell gefahren wird.
Durch die bisher auf wenigen Metern zwischen 50 und 30 km/h wechselnden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist dem Verkehrsteilnehmer eine permanente Neuorientierung abverlangt, die erhebliche Akzeptanzprobleme und Falschorientierungen hervorruft. Mit einer einheitlichen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird zweifellos eine höhere Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erreicht und ein stetiger Verkehrsfluss gewährleistet. Nicht zuletzt werden auch die Anwohner an den teils eng bebauten Straßen von einer Reduzierung des Verkehrslärms profitieren