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Hockenheim – Noch keine Entscheidung wegen Erörterungstermins

Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Nach derzeitiger Einschätzung wird ein eventueller Erörterungstermin im Verfahren um die Anpassung des Schallschutzes an der Bahnstrecke in Hockenheim frühestens im kommenden Jahr stattfinden. Das teilte die zuständige Anhörungsbehörde, das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, nun in einem Schreiben an die Stadtverwaltung mit. Als Gründe führt die Behörde an, dass die Bahn bisher noch keine Stellungnahme zu den eingegangen Einwendungen eingereicht habe und zudem zuvor eine Reihe anderer anhängiger Verfahren durchgeführt werden müssten.
rst wenn die Stellungnahme der Bahn eingegangen sei, so das RP weiter, wolle die Behörde eine Entscheidung treffen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt werden soll oder nicht. Die Stadt Hockenheim hatte die Anhörungsbehörde zuvor gebeten, ein solches Verfahren durchzuführen. Ein Erörterungstermin hat im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine gesetzlich verankerte Funktion wahrzunehmen (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Gegenstand und Zweck des Erörterungstermins ist, rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten sowie mit den Betroffenen zu besprechen, diese über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen.
Die Stadt sieht den Erörterungstermin als Chance an, Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen gemacht haben, und die Bahn in einen direkten Dialog miteinander zu bringen. „Bisher fand zum Verfahren unter Beteiligung der DB Netz AG – außer im Rahmen einer Besichtigung vor Ort – keine öffentliche Veranstaltung mit umfassender Information zu den Inhalten der Planungen in Hockenheim statt“, so die Stadt in ihrem Schreiben ans RP. „(…) mit einem solchem Erörterungstermin [würde] die von den Bürgern immer wieder angeprangerte nötige Transparenz eines solchen Verfahrens hergestellt, welche für die Schaffung von Vertrauen in das Handeln der öffentlichen Stellen notwendig ist“, so die Stadt weiter.
Der mögliche Erörterungstermin ist Teil des Planfeststellungsverfahrens, das Anfang des Jahres von der DB Netz AG eingeleitet wurde. Die Bahn möchte hier als hauptsächliche Lärmschutzmaßnahme die Gleise besonders überwachen, d.h. bei Bedarf abschleifen. Der Bau einer ca. 1,50 m hohen und ca. 150 m langen Lärmschutzwand ist lediglich zwischen dem Bahnhofskiosk und der Mörschbrücke vorgesehen.
Die Stadt Hockenheim sieht diese Maßnahme als unzureichend an und möchte einen weitreichenderen Lärmschutz. Nachdem im Planfeststellungsverfahren die Offenlage im April 2013 beendet wurde, sieht das weitere rechtliche Verfahren nun vor, dass die DB Netz AG zu den Einwendungen Stellung nimmt. Danach entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) als zuständige Verfahrensbehörde, ob eventuell ein Erörterungstermin in Hockenheim durchgeführt wird.
Im Anschluss werden die Unterlagen an das Eisenbahnbundesamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Das Eisenbahnbundesamt, das als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes bei Bauvorhaben der DB Netz AG zuständig ist, trifft dann die Entscheidung, welche der Lärmschutzvarianten in Hockenheim gebaut wird.
Das RP KA wird die ausgelegten Unterlagen zu dem Planfeststellungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens im Internet abrufbar bereitstellen. Der Link und weitere Informationen sind über die Seiten der Stadt Hockenheim im Bereich Bauen und Wohnen abzurufen unter dem folgenden Link: www.hockenheim.de/main/bauen_wohnen/verkehrsplanung/schallschutz_bahnstrecke. Weitere Informationen stehen auch auf der Webseite von BISS – BürgerInitiative Stille Schiene Hockenheim e.V. unter www.biss-hockenheim.de zur Verfügung.

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