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Heidelberg – Informationen zum europäischen Führungszeugnis

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Zum 27. April 2012 wurde das europäische Führungszeugnis eingeführt. Damit entfällt für einen großen Personenkreis die Notwendigkeit, mehrere Führungszeugnisse zu beantragen, um lückenlos nachzuweisen, dass sie nicht vorbestraft sind.
Jede Person, die in Heidelberg wohnt und – auch – die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, kann bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg dieses europäische Führungszeugnis beantragen. Das deutsche Bundeszentralregister fordert zusätzlich die Auskunft des Herkunftslandes an, so dass der Antragsteller oder die Antragstellerin zwei „Zeugnisse“ erhält. Eine Übersetzung, inhaltliche Überprüfung oder Registrierung erfolgt nicht.
Das Europäische Führungszeugnis dient unter anderem zur Vorlage bei zukünftigen Arbeitgebern. Die Gebühr beträgt 17 Euro, es kostet also vier Euro mehr als die rein nationale Variante.
Antragsberechtigt für ein persönliches Führungszeugnis ist jede Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beziehungsweise der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es bereits seit dem 1. Mai 2010 das erweiterte Führungszeugnis gibt. Es wird für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich benötigt und soll dazu beitragen, die persönliche Eignung für Tätigkeiten im pädagogischen Bereich leichter prüfen zu können.
Die Adressen und Öffnungszeiten der Heidelberger Bürgerämter sind unter www.heidelberg.de/buergeramt zu finden.

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