Mannheim /Metropolregion Rhein-Neckar – Stefan Rebmann ruft Mannheimer Schulen zur Bewerbung für den Jakob Muth-Preis auf: Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung
Unter dem Motto “Gemeinsam lernen – mit oder ohne Behinderung” zeichnet der “Jakob Muth-Preis für inklusive Schulen” in diesem Jahr bereits zum vierten Mal Schulen und Schulverbünde aus. Von Seiten der Regierung geht die Initiative zurück auf eine Initiative der damaligen Behindertenbeauftragten Karin Evers-Meyer (SPD). Projektträger sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Bertelsmann Stiftung, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Sinn-Stiftung.
“Gute Beispiele inklusiver Schulen zeigen uns: Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen stärkt die Bildungschancen aller Kinder und lehrt sie zugleich soziales Verhalten”, so Stefan Rebmann. Mit der UN-Behindertenkonvention 2009 hatte sich Deutschland dazu verpflichtet, alle Kinder in einem inklusiven Schulsystem gemeinsam zu unterrichten. Ein gemeinsamer Unterricht ist dennoch bis heute die Ausnahme. Der Mannheimer Abgeordnete fordert deshalb alle Mannheimer Schulen und Schulverbünde, die mit gutem Beispiel voran gehen, zur Teilnahme auf.
Der Namensgeber des bundesweiten Preises, der Bochumer Professor Jakob Muth (1927-93), hatte sich intensiv für eine gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder eingesetzt. In Deutschland gibt es zurzeit mehr als 500.000 Schülerinnen und Schüler, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugesprochen wird – unter ihnen viele Kinder mit Migrationshintergrund. Rund 85 Prozent dieser Kinder werden an Förderschulen unterrichtet, die sich häufig als Sackgasse für ihre weitere Entwicklung erweisen: Die Abgänger erhalten keinen qualifizierten Schulabschluss, eine langfristige gesellschaftliche Teilhabe wird ihnen wesentlich erschwert.
Werden behinderte Kinder jedoch inklusiv – d.h. gemeinsam mit nicht behinderten Kindern – unterrichtet, sind die Bildungschancen deutlich größer, als wenn sie nur mit anderen behinderten Kindern unterrichtet werden.
Bewerben kann sich jede Schule, die bereits inklusiv unterrichtet oder sich auf dem Weg dorthin befindet: ob Förder- oder Regelschule, Grundschule oder Sekundarstufe I, Schule in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Die drei ersten Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert, für Schulverbünde gibt es ein Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. Den Preisträgern bietet die Sinn-Stiftung eine individuelle Entwicklungsbegleitung. Eine unabhängige Jury wird über die Gewinner entscheiden. Im Januar 2013 soll die feierliche Preisverleihung stattfinden.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Seite www.jakobmuthpreis.de. Sie können auch über die Email-Adresse jakobmuthpreis@bertelsmann-Stiftung.de angefordert werden.