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Ludwigshafen – Ernst Selinger Bezirkschef der IG BAU fordert im Winter Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – Betriebe sollen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen – Jobs in Ludwigshafen winterfest machen – Bild:Ernst Selinger Bezirkschef der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz appelliert an die heimischen Unternehmer, im Winter das Saison-Kurzarbeitergeld („Saison-Kug”) zu nutzen.

Jobs winterfest machen: Wenn in den kommenden Wochen auf den Baustellen in Ludwigshafen wegen Eis und Schnee nichts mehr geht, sollen Betriebe auf witterungsbedingte Kündigungen verzichten. Das hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt gefordert. „Das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: ‚Saison-Kug’) bietet Firmen eine ideale ‚Winterbrücke’ um Beschäftigte während der Kälteperiode trotz mauer Auftragsbücher zu halten“, sagt der Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbandes Rheinhessen-Vorderpfalz, Ernst Selinger. „Im letzten Winter haben lediglich 6 Betriebe in Ludwigshafen das Motto ‚Trotz Frost kein Frust’ ernst genommen und im Dezember vergangenen Jahres das Saison-Kurzarbeitergeld beantragt.“
Wegen des Wetters müsse heute kein Bauarbeiter, kein Landschaftsgärtner, Dachdecker oder Gerüstbauer in Ludwigshafen auf die Straße gesetzt werden. „Wenn die Winter-Aufträge ausbleiben, zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne und Gehälter – vorausgesetzt, der Betrieb hat das ‚Saison-Kug’ beantragt“, sagt Selinger. Von der „Lohn-Winterbrücke“ profitierten insbesondere auch die Chefs. „Sie brauchen qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter nicht kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder benötigt werden“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Das „Saison-Kug“ können laut IG BAU alle Firmen aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau unter Berücksichtigung von Arbeitszeitguthaben beantragen. „Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit sogar schon am 1. November begonnen. Bis auf einen kleineren Betrag zu den Sozialabgaben entstehen den Betrieben keine zusätzlichen Kosten“, so der Gewerkschafter.

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