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Heidelberg – Volksabstimmung „Stuttgart 21“: Abstimmungsgebäude, Hinweis bei Umzug

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Bei der Volksabstimmung zu „Stuttgart 21“ am Sonntag, 27. November 2011, sind die Stimmberechtigten aufgefordert, über folgende Frage zu entscheiden: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)´ zu?“. Mit „Ja“ sprechen sich die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Beteiligung des Landes, mit „Nein“ für eine Mitwirkung aus.

Abstimmungsgebäude in Heidelberg
Für die Volksabstimmung gibt es in Heidelberg insgesamt 59 Abstimmungsräume, die in 26 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Abstimmungsraum desjenigen Stimmbezirks ihre Stimme abgeben, in dessen Stimmberechtigtenverzeichnis sie eingetragen sind. Der Abstimmungsraum ist auf der Stimmbenachrichtigung angegeben, die alle Stimmberechtigte spätestens am 6. November erhalten haben sollten.

Wer in einem anderen Abstimmungsraum seine Stimme abgeben will, benötigt dazu einen Stimmschein. Mit einem Stimmschein kann nicht nur in einem beliebigen Abstimmungsraum des Stimmbezirks Stadt Heidelberg abgestimmt werden, sondern auch in jedem anderen Abstimmungsraum des Abstimmungsgebietes Baden-Württemberg. Selbstverständlich kann mit dem Stimmschein auch durch Briefabstimmung abgestimmt werden. Stimmscheine für die Volksabstimmung können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am Freitag, 25. November 2011; die Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte hat an diesem Tag durchgehend bis 18 Uhr geöffnet.

Die meisten Abstimmungsräume sind barrierefrei
Der Großteil der Heidelberger Abstimmungsräume ist für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste „Abstimmungsgebäude im Stadtgebiet Heidelberg“). Menschen, die in einem barrierefreien Abstimmungsraum ihre Stimme abgeben möchten, ohne dort stimmberechtigt zu sein, müssen vorher einen Stimmschein beim Bürgeramt beantragen. In allen Bürgerämtern kann bei Abholung der Briefabstimmungsunterlagen auch sofort abgestimmt werden. Selbstverständlich besteht auch die einfache Möglichkeit, die Briefabstimmungsunterlagen online zu beantragen unter www.heidelberg.de/wahlen.

Änderungen bei einzelnen Stimmbezirken
Für die Volksabstimmung steht die Steinbachhalle für die Stimmbezirke 014-04 bis 014-06 leider nicht zur Verfügung. Die genannten Stimmbezirke sind für den Abstimmungstag in der Steinbachschule untergebracht. Bedauerlicherweise ist dieses Abstimmungsgebäude nicht barrierefrei zu erreichen.

Abstimmungsgebäude im Stadtgebiet Heidelberg
• Schlierbach Grundschule, Sporthalle
(Aufzug mit Bedienpersonal), Schlierbacher Landstraße 23 barrierefrei
• Rathaus, Marktplatz 10 barrierefrei
• Hölderlin-Gymnasium, Friedrich-Ebert-Anlage 43 barrierefrei
• Volkshochschule Heidelberg, Bergheimer Straße 76 barrierefrei
• Landhausschule, Landhausstraße 20 nicht barrierefrei
• Willy-Hellpach-Schule, Römerstraße 77 barrierefrei
• Englisches Institut, Rheinstraße 14 barrierefrei
• Eichendorffschule, Mehrzweckhalle,
Heidelberger Straße 50-52 barrierefrei
• Internationale Gesamtschule Heidelberg, Mensa,
Baden-Badener Straße 14 barrierefrei
• Kurpfalzschule (Aufzug mit Bedienpersonal),
Schäfergasse 18 barrierefrei
• Robert-Koch-Schule, Königsberger Straße 2a barrierefrei
• Albert-Schweitzer-Schule, Schwanenweg 3 barrierefrei
• Fröbelschule, Sporthalle,
Mannheimer Straße 217 (Eingang Wundtstraße) barrierefrei
• Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle,
Mannheimer Straße 21 barrierefrei
• Heiligenbergschule, Berliner Straße 100 nicht barrierefrei
• Tiefburgschule, Pausenhalle, Kriegsstraße 14 barrierefrei
• Tiefburgschule, Turnhalle (Aufzug mit Bedienpersonal),
An der Tiefburg barrierefrei
• Bürgeramt Handschuhsheim,
Dossenheimer Landstraße 13 barrierefrei
• Bürgeramt Neuenheim, Lutherstraße 18 nicht barrierefrei
• Johannes-Kepler-Realschule, Mönchhofstraße 24 nicht barrierefrei
• Bunsen-Gymnasium (Aufzug mit Bedienpersonal),
Humboldtstraße 23 barrierefrei
• Waldparkschule, Am Waldrand 21 nicht barrierefrei
• Grundschule Emmertsgrund, Forum 1 barrierefrei
• Neckarschule, Peterstaler Straße 15 nicht barrierefrei
• Steinbachschule, Peterstaler Str. 154 nicht barrierefrei
• Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal,
Wilhelmsfelder Straße 107 barrierefrei

Hinweis bei Umzug innerhalb Heidelbergs
Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Abstimmungsraum desjenigen Stimmbezirks ihre Stimme abgeben, in dessen Stimmberechtigtenverzeichnis sie eingetragen sind. Der Abstimmungsraum ist auf der Stimmbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 6. November 2011 zugestellt wird.

Stimmberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 23. Oktober 2011 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Stimmberechtigtenverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Stimmbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen.

Wer in einem anderen Abstimmungsraum abstimmen will, benötigt dazu einen Stimmschein. Mit einem Stimmschein kann in einem beliebigen Abstimmungsraum der Stadt, des Abstimmungsgebietes Baden-Württemberg oder durch Briefabstimmung abgestimmt werden. Anträge auf Ausstellung eines Stimmscheines beziehungsweise von Briefabstimmungsunterlagen können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg oder über die städtische Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen auch online beantragt werden. Hierzu werden allerdings die Daten der Stimmbenachrichtigung benötigt.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Volksabstimmung gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de, im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen sowie im städtischen Amtsanzeiger Stadtblatt.

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