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Ludwigshafen – Oberbürgermeisterin unterzeichnet Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse hat am Dienstag, 9. August 2011, die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Die Stadt verpflichtet sich damit, nach den Vorgaben der Europäischen Union verstärkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung der Geschlechter in Ludwigshafen weiter voranzubringen. Gleichzeitig bekräftigt die Kommune ihr Bekenntnis zum Grundwert der Gleichstellung. “Die Stadt Ludwigshafen fördert seit vielen Jahren die Gleichstellung der Geschlechter”, sagte Lohse. “Die Gleichstellungsstelle leistet dafür seit mehr als zwei Jahrzehnten eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit.”
Die Gleichstellungsstelle hat beispielsweise viele öffentliche Veranstaltungen und Fachtagungen für besondere Zielgruppen durchgeführt und Informationsmaterialien zu unterschiedlichen Themen herausgegeben. In den meisten Fällen erfolgte dies in enger Kooperation mit anderen Institutionen und Beratungsstellen, wie zum Beispiel mit der “Regionalen Arbeitsgemeinschaft Frauen und Arbeit” und dem Ludwigshafener Arbeitskreis “Gewalt gegen Frauen”. Innerhalb der Stadtverwaltung waren Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Frauenförderplans für die Gleichstellungsstelle ein wichtiges Aufgabenfeld.
Die Unterzeichnung der Charta geht auf einen einstimmig gefassten Beschluss des Hauptausschusses vom 9. Mai 2011 zurück. Nach der Unterzeichnung der Charta ist es nun die Aufgabe der Verwaltung, innerhalb von zwei Jahren einen Maßnahmenplan – den Gleichstellungs-aktionsplan – aufzustellen, dessen Umsetzung verpflichtend ist. In Deutschland haben bisher 19 der 412 Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Städtetag Rheinland-Pfalz die EU-Charta unterschrieben.

Auswirkungen der Unterzeichnung der EU-Charta auf Ludwigshafen

– Mit der Unterzeichnung der EU-Charta geben die politischen Entscheidungsträger die Richtung für die Gleichstellungspolitik vor.
– Die Verwaltung bekommt offiziell den Auftrag, die bereits begon nene Arbeit fortzusetzen und dafür auch ihre Ressourcen einzusetzen.
– Innerhalb von zwei Jahren ist ein Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten. Darin sollen Ziele formuliert, Prioritäten bestimmt, Maßnahmen beschrieben und Angaben zum Ressourceneinsatz gemacht werden. Lokale Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft sind in die Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplans einzubeziehen. Dieser Plan muss im Stadtrat verabschiedet werden.
– Mit dem Gleichstellungsaktionsplan und seiner Umsetzung ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit angestrebt. Dadurch sollen die Gleichstellungspolitik der Stadt und die Gleichstellungsarbeit der Verwaltung transparenter werden.
– Die Chance kann sich erhöhen, dass der Funke auch auf andere ölrtliche Akteurinnen und Akteure übergreift, so dass die städtischen Aktivitäten dazu animieren, selbst die Gleichstellung der Geschlechter fördernde Maßnahmen zu ergreifen.
– Die gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Stadt werden bewertet und damit soll die Basis für ihre ständige Weiterentwicklung geschaffen werden. Angestrebt ist, anhand nachprüfbarer Daten festzustellen, in welchem Umfang sich positive Veränderungen im Geschlechterverhältnis zeigen und wo Ludwigshafen im Vergleich zu anderen deutschen und europäischen Kommunen steht.

Historischer und rechtlicher Hintergrund

Durch den Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einer aktiven Gleichstellungspolitik auch auf europarechtlicher Ebene festgeschrieben. Der Vertrag besagt, dass in jedem Fachgebiet, bei jeder Aufgabe, sowie bei jedem Projekt die Geschlechterperspektive einzubeziehen und auf Gleichstellung hinzuarbeiten ist. Auf die Gleichstellung der Geschlechter ist dem Vertragswerk zufolge beständig hinzuarbeiten. Dabei soll kontinuierlich überprüft werden, ob etwa die ergriffenen Maßnahmen zur Gleichstellung wirksam sind.
Das zusammengenommen ist die so genannte Gender Mainstreaming-Strategie, eine Methode, die zusammen mit der Methode Frauenförderung zur tatsächlichen Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter führen soll. Gender Mainstreaming ist für die Kommunen eine gesetzliche Verpflichtung. Ludwigshafen startete dafür im Jahr 2003 verwaltungsintern einen Prozess auf der fachlichen Ebene und stellte sich im Sinne von “Lernen durch Tun” diesem gesetzlichen Auftrag. Die Gleichstellungsstelle (laut Gemeindeordnung und Landesgleichstellungsgesetz für Frauenförderung zuständig) hat aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen und dank ihrer guten Einbindung und Akzeptanz in der Verwaltung bei anstehenden Projekten und im Tagesgeschäft Anstöße, Hinweise und Hilfestellung gegeben sowie für die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesorgt.

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