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Rhein-Pfalz-Kreis – Missachtung der Vorfahrt ist die häufigste Ursache für Personenschäden

Altrip/ Mutterstadt/ Schifferstadt/ Limburgerhof / Metropolregion Rhein-Neckar – Vorfahrt gehört bei der Auswertung der Unfallursachen zu den ständigen Spitzenreitern. Im Jahre 2010 erlitt jeder dritte Fahrzeugführer hierbei Verletzungen.

So wurde auch gestern ein Rollerfahrer bei einem Vorfahrtsunfall in Altrip verletzt. Dieser befuhr gegen 11:05 Uhr die Dalbergstraße und wollte nach links in die Rheingönheimer Straße abbiegen. Hierbei missachtete er als Wartepflichtiger die Vorfahrt einer Autofahrerin, welche die Rheingönheimer Straße in Richtung Ortsmitte befuhr. Die Vorfahrtsberechtigte konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Mofafahrer. Hierbei kam der 64-jährige Mann zu Fall und erlitt glücklicherweise nur leichtere Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von mehr als 2000 Euro.
Insgesamt noch drei weitere Vorfahrtsunfälle, jedoch nur mit Blechschäden, mussten die Streifen gestern aufnehmen.

In Mutterstadt, im Einmündungsbereich Speyerer Straße / Stuhlbruderhofstraße. kollidierten gegen 07:50 Uhr hier zwei Pkw. Schaden 1500 Euro.

Der nächste Vorfahrtunfall geschah gegen 14:20 Uhr in Schifferstadt. Eine Autofahrerin befuhr zu diesem Zeitpunkt die Speyerer Straße in Fahrtrichtung Marienplatz. Hierbei missachtete sie die Vorfahrt “rechts vor links” einer Autofahrers, welcher der von der Kreuzgasse in die Speyerer Straße nach rechts abbog. Der Sachschaden wird auf 3500 Euro geschätzt.

Gegen 20:35 Uhr verunfallten im Kreuzungsbereich Siegelestraße / Knietschstraße in Limburgerhof ein Pkw und ein Lkw. Hierbei entstand ein Schaden von 1000 Euro.
Ein häufiger Grund warum Fahrzeugführer die Vorfahrt missachten, ist das wohl das falsche Einschätzen der Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten. Doch oftmals reicht es nicht mehr und es kommt zu einer Kollision.

Gegen die Unfallverursacher wird immer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen.

Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt wird gegen den vermeintlichen Verursacher ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eingeleitet. Hierbei droht diesen je nach Schwere des Vorfalles bei einer Verurteilung die Verhängung eines Fahrverbotes, eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

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