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Ludwigshafen – Doppelmord in Bellheim – 5000 Euro Belohnung ausgesetzt

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar -Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Staatsanwaltschaft und Polizei wenden sich erneut mit der Bitte um Zeugenhinweise an die Bevölkerung .Nach dem Doppelmord an einem älteren Ehepaar im südpfälzischen Bellheim hat die Staatsanwaltschaft Landau jetzt eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen.

Wie bereits mehrfach berichtet, wurden nach dem Brand des zweigeschossigen Wohnhauses in der Zeiskamer Straße in Bellheim am 24. Januar 2011 zwei Leichen entdeckt. Es handelt sich hierbei um die 69-jährige Hausbewohnerin und ihren 73-jährigen Ehemann. Durch die Ermittlungen stellte sich schließlich heraus, dass das Ehepaar durch ein Gewaltverbrechen ums Leben gekommen war. Unter anderem waren Aufbruchspuren im Eingangsbereich der Tür gesichert worden. Zudem wurde festgestellt, dass die Frau gefesselt worden war. Bei der Untersuchung des Brandschuttes war zweifelsfrei Brandbeschleuniger nachgewiesen worden.

Im Zusammenhang mit diesem Doppelmord wenden sich die Ermittlungsbehörden erneut mit der Bitte um Unterstützung an die Bevölkerung:

Nach wie vor werden Zeugen gesucht, die durch ihre geschäftlichen oder persönlichen Kontakte zu dem ermordeten Ehepaar möglicherweise zur Tataufklärung beitragen können. Auch wer verdächtige Wahrnehmungen oder Beobachtungen am Wochenende vor der Tat (Samstag, 22.1.2011 und Sonntag, 23.11.2011) oder am Tattag selbst, Montag, 24.1.2011, gemacht hat, wird gebeten, sich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung zu setzen.

Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der ausgesetzten Belohnung in Höhe von 5000 Euro an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Hinweise nehmen entgegen:

Die Zentrale Kriminalinspektion in Ludwigshafen unter der Rufnummer 0621/963-1163.

Hinweise nimmt auch die Staatsanwaltschaft Landau entgegen, die während der üblichen Geschäftszeiten von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 06341/22510 zu erreichen ist und alle Polizeidienststellen.

Hinweise sind auch über das Vertrauliche Telefon, Rufnummer 0621/ 56 44 00, möglich.

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