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Wattenheim – A6: Drogen im Straßenverkehr

Wattenheim / Metropolregion Rhein-Neckar  – Drogen im Straßenverkehr /Straßenverkehrsgefährdung durch britischen Sattelzug – Am 08.02.2011 um 15:50 Uhr wurde ein 25-jähriger Pkw-Führer aus dem Odenwald auf der BAB 6 festgestellt und durch Beamte der Autobahnpolizei Wattenheim auf der Raststätte Pfalz kontrolliert. Bei dem Fahrzeugführer konnten typische drogenbedingte Auffallerscheinungen festgestellt werden, sodass ein Urintest bei dem Betroffenen durchgeführt wurde. Der Test reagierte positiv auf die Einnahme von THC (Cannabisprodukte). Dem 25-jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein / Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Der Betroffene muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500.-€ und einem 4-wöchigen Fahrverbot rechnen. Des Weiteren wurde die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert, welche ihrerseits prüft ob der Fahrzeugführer weiterhin geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Des Weiteren konnte in den Abendstunden ein englischer Lkw-Führer aus dem Verkehr gezogen werden, welcher in Schlangenlinien die BAB 6 in Fahrtrichtung Saarbrücken befuhr. Mehrere Anrufer teilten hiesiger Dienststelle mit, dass der 40 t Sattelzug die komplette Fahrbahn der BAB 6 benötige. Der Sattelzug konnte in Höhe des AK Frankenthal durch eine Streife aufgenommen werden und mit insgesamt drei Funkstreifenwagen an der AS Grünstadt unter Sondersignalen von der BAB 6 auf den Maxi-Autohof geleitet werden, wo er einer Kontrolle unterzogen wurde. Bei dem 51-jährigen englischen Lkw-Führer konnten keine Anzeichen auf Drogen-, Medikamenten- bzw. Alkoholmissbrauch festgestellt werden. Hinweise auf eine Übermüdung ergaben sich ebenfalls nicht. Der Brite war stark erkältet und gab an, dass er auf Grund eines grippalen Infektes einen starken Hustenanfall bekam und er somit seinen 40 t nicht mehr sicher führen konnte. Da er durch sein Verhalten mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdete wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld einbehalten. Führerschein und Fahrzeugdokumente wurden sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten untersagt.

 

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