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Landau – Strafkammersitzung: Bertrug im Internet

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Mittwoch, dem 08. Dezember 2010, um 9.00 Uhr,

die Hauptverhandlung gegen einen 44 Jahre alten Angeklagten beginnen. Dem deutschen Staatsangehörigen, der in einer Gemeinde im südlichen Teil des Land-kreises Germersheim lebt, werden 63 Vergehen des Betruges vorgeworfen. Die Taten sollen zwischen dem 24.09.2007 und dem 24.01.2008 begangen worden sein.

Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeklagte, der damals schon seit längerem eine Firma betrieben hatte, über die Internetplattform dieses Unter-nehmens Elektroartikel, insbesondere Kameras und Kamerazubehör zum Verkauf angeboten haben. Als Lieferzeit soll er einen Zeitraum von 3 – 5 Tagen nach dem Eingang des vorab zu überweisenden Kaufpreises genannt worden sein. Der An-geklagte soll auch, als er Ende September 2007 bemerkte, dass er zur Lieferung der angebotenen Waren nicht mehr in der Lage sein würde, sein Geschäft weiter be-trieben haben. Die Geschädigten, welche auf die Versendung der Waren nach dem Kauf vertrauten, sollen dem Angeklagten den jeweiligen Kaufpreis überwiesen haben. Den Käufern soll der Angeklagte die Bestellung und den Eingang des Geldes bestätigt und wahrheitswidrig behauptet haben, die bestellte Ware alsbald zu ver-senden. Wie von dem Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen, erfüllte er die Verträge nicht. Insgesamt soll bei den angeklagten 73 Vergehen ein Gesamt-schaden von mehr als 33.000,00 € entstanden sein.

 

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