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Mannheim – Stadtentwässerung rät Hauseigentümern

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtentwässerung rät Hauseigentümern: Rechzeitig gegen Rückstau sichern

Die starken Regenfälle im Hochsommer, insbesondere die Gewitterregen mit zahlreichen Überschwemmungen im Stadtgebiet bringen für manche Hausbesitzer unliebsame Überraschungen. Denn bei extremen Niederschlägen kann es vorkommen, dass die Kanalisation vorübergehend überlastet ist und die Wassermengen nur noch bedingt ableitet. Auch bei vorübergehendem Rückstau auf der Straße kann das Oberflächenwasser von außen über tiefer gelegene Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Wohnhäuser eindringen. Die Folgen sind erhebliche Schäden an Gebäuden und Hausrat.

Von „Rückstau“ wird gesprochen, wenn der Wasserspiegel in der Kanalisation bis zur Oberkante ansteigt – dies kann auch bei Normalregen geschehen. Die Rückstauebene ist gemäß der Mannheimer Abwassersatzung die Straßenoberfläche. Damit das Abwasser wegen des hohen Wasserstands nicht rückwärts durch die Hausanschlussleitungen über Toiletten, Spülbecken oder Einläufe in den Kellerräumen austreten kann, sind geeignete Rückstausicherungen wie Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen einzurichten. Die Stadtentwässerung empfiehlt, die Rückstausicherungen regelmäßig fachmännisch warten zu lassen, damit sie im Ernstfall auch funktionstüchtig sind. Bei der Neuinstallation oder Instandhaltung von Rückstauverschlüssen sollten sich Hausbesitzer vom Architekten oder Sanitärfachmann beraten lassen.

Vor Überschwemmungen aufgrund von extremen Regenereignissen können sich Hauseigentümer durch bauliche Maßnahmen schützen. Zum Beispiel indem sie die Oberkante zum Kellerfensterschacht oder zur Garageneinfahrt erhöhen. Objektschutz setzt am besten bereits in der Planung an. Eine weitere Vorbeugemaßnahme ist die Entsiegelung von Grundstückflächen. „Bei Neubauten empfehlen wir, durch geeignete Versickerungsanlagen Flächen von der Kanalisation abzukoppeln und beispielsweise das Regenwasser von den Dachflächen auf dem Grundstück versickern zu lassen, “ erklärt der Leiter des Eigenbetriebs Stadtentwässerung, Alexander Mauritz.

Weniger sinnvoll und vor allem teuer wäre es, die Kanalrohre in größeren Dimensionen zu bauen, wie dies oft nach extremen Regenereignissen gefordert wird. „Unsere Abwasserkanäle sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben für ein dreijährliches Regenereignis in den Wohngebieten ausgelegt. Dies bedeutet im Mittel alle drei Jahre einen Überstau. Würden die Kanäle für extreme Niederschläge dimensioniert werden, dann wären die Abwassergebühren unbezahlbar.“ Mauritz weist darauf hin, dass – laut Abwassersatzung der Stadt Mannheim – die Grundstückseigentümer sich gegen Rückstau selbst abzusichern haben, was in den meisten Fällen auch erfolgt.

Auskünfte und Beratung zur Rückstausicherung und Regenwasserversickerung erteilt der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim (EBS) unter der Telefon-Nummer 293-5210.

Weiterführende Informationen enthalten die Merkblätter Nr. 3 „Rückstausicherung“, Nr. 4 „Regenwassernutzung“ und Nr. 5 „Regenwasserversickerung“ unter der Rubrik „Satzung, Broschüren, Merkblätter“ zum Herunterladen. Die Merkblätter und der Flyer „Schutz vor Rückstau“ können auch beim EBS per e-mail unter stadtentwaesserung@mannheim.de angefordert werden.

Eine öffentliche Infoveranstaltung des Siedlervereins Mannheim-Gartenstadt zum Thema Rückstausicherung findet am 22. Juli 2010 um 19 Uhr im Keglerheim, Märkischer Querschlag 12-14 statt.

 

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