Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Otto-Ditscher-Kunstpreis wird im Jahr 2010 durch den Rhein-Pfalz-Kreis mit Unterstützung der Kulturstiftung der Kreissparkasse Rhein-Pfalz als Kompositionswettbewerb ausgeschrieben. Mit dieser Ausschreibung sollen Kompositionen für die Jugend gefördert werden.
Der Preis ist mit 7.000,00 € dotiert.
Zur Komposition
Gefordert wird ein Werk für Symphonisches Blasorchester (Schwierigkeitsgrad drei) und zwei Solistenquintette (Holz- und Blechbläser, Schwierigkeitsgrad drei – vier).
Die Besetzung der Solistenquintette ist verbindlich festgelegt. Das Holzbläser-quintett soll folgende Besetzung haben: Querflöte, Oboe, Klarinette, Alt-Saxophon und Fagott. Das Blechbläserquintett soll sich aus den Instrumenten Trompete I, Trompete II, Horn, Posaune und Tuba zusammensetzen.
Der Besetzungsaufbau hinsichtlich des Symphonischen Blasorchesters ist modifizierbar, wobei eine Beschränkung auf gängige Blasinstrumente gewünscht ist, um die Aufführbarkeit des Werkes zu gewährleisten. Ein Besetzungsvorschlag ist auf Wunsch bei der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis erhältlich.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Ausschreibung des Kompositionswettbewerbs ist die Förderung des Ensemblemusizierens. Daher ist die Spielbarkeit des Werkes von wesentlicher Bedeutung.
Die Komposition soll ca. 15 – 20 Minuten dauern, und in ihrer klanglichen Dimension jugendliche Hörer ansprechen. Die Uraufführung des Werkes ist im Herbst 2011 als gemeinsames Projekt der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis mit dem Kreismusikverband Rhein-Pfalz vorgesehen, und wird in die Veranstaltungsreihe im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis eingebettet sein.
Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Folgende Unterlagen sind bis zum 31. März 2011 (Datum des Eingangs) im verschlossenen Umschlag einzureichen:
– zwei Exemplare der Partitur ohne Name des Komponisten/der Komponistin
– ein verschlossener Umschlag mit:
Name, Adresse des Komponisten/der Komponistin
Kurzbiographie
ein Stimmensatz
Die Unterlagen sind zu richten an:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Musikschule
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Die einzureichenden Werke dürfen weder prämiert, noch veröffentlicht, noch öffentlich aufgeführt worden sein. Über die Auswahl der eingereichten Werke entscheidet eine Fachjury. Die abschließende Entscheidung über die Preisvergabe trifft auf Vorschlag der Fachjury der Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises. Mit der Einsendung der Manuskripte, Unterlagen etc. erkennt der Bewerber/die Bewerberin die Wettbewerbsbedingungen an und verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche gegen den Rhein-Pfalz-Kreis und die Jury sowie auf Vergütungsansprüche. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Bewerbungsunterlagen. Die Teilnehmer erklären sich für den Fall der Prämierung ihrer Komposition mit einer eventuellen Uraufführung im Rahmen der Veranstaltungen des Rhein-Pfalz-Kreises einverstanden, verzichten auf eine Vergütung dieser und/oder anderer Aufführungen durch den Rhein-Pfalz-Kreis.
Kontakt
Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne der Leiter der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis, Christoph Utz, Telefon 0621/5909-245 bei der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, E-Mail: musikschule@kv-rpk.de .