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Mannheim – Aktionsprogramm Kindertagespflege

Mannheim / Rhein-Neckar – Mannheim ist einer der 162 Modellstandorte des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Mit diesem Programm möchte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit den beteiligten Städten, Tagesmütter und –väter gewinnen, qualifizieren und vermitteln.

„Trotz schwieriger Finanzlage arbeiten wir weiter an dem Ziel bis 2013 35 Prozent der Kinder bis drei Jahre einen Betreuungsplatz anzubieten“, erklärt Kinder- und Jugendbürgermeisterin Gabriele Warminski-Leitheußer. Die Stadt Mannheim erstellt daher ein Gesamtkonzept, wie geeignete und qualifizierte Tagesmüttern und -väter erfolgreich vermittelt werden. Der Prozess wird vom Bundesministerium finanziell unterstützt und fachliche durch das Deutsche Jugendinstitut begleitet. „Mit diesem Projekt wollen wir jährlich 60 qualifizierte Plätze in der Kindertagespflege neu schaffen“, so Warminski-Leitheußer weiter.

Neben umfangreichen Werbemaßnahmen gibt es einen telefonischen Informations- und Beratungsdienst rund um das Thema Kindertagespflege. Eltern, aktive Tagesmütter und Tagesväter sowie alle Interessierte können am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr Antworten auf ihre Fragen bekommen, sich informieren und umfassend beraten lassen. Die Serviceleistung wird darüber hinaus zweimal die Woche in den frühen Abendstunden (Di und Do von 16:00 bis 19:00 Uhr) angeboten.

Für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater benötigt man mindestens einen Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss. Gute Deutschkenntnisse und eine positive Haltung zu Kindern sowie zur Kinderbetreuung sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen. Der Fachdienst Kindertagespflege der Stadt Mannheim erteilt nach Feststellung der entsprechenden Eignung und erfolgreicher Qualifikation, die Pflegeerlaubnis. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Mannheimer Bürger kostenfrei und werden gemeinsam mit anerkannten Bildungsträgern durchgeführt.

Die Kosten für die Betreuung eines Kindes sind abhängig vom Einkommen der Eltern und werden nach erfolgter Antragstellung vom Jugendamt berechnet. Da die Tagesmütter- und väter in aller Regel selbstständig tätig sind, besteht für Eltern auch die Möglichkeit die Kosten direkt zu vereinbaren. In jedem Fall wird für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren ein Landeszuschuss gewährt.

 

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