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Heidelberg – Infos zum Bürgerentscheid Stadthalle

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Sonntag, 25. Juli 2010, findet in Heidelberg der Bürgerentscheid zur Erweiterung der Stadthalle statt. Alle 102.075 (Stand 15. Juni 2010) wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg sind aufgefordert, über folgende Frage zu entscheiden: „Soll die Stadt Heidelberg einen Anbau oder Neubau für ein erweitertes Kongresszentrum an der Stadthalle errichten?“

Wichtiges zum Bürgerentscheid auf einen Blick:

• Begriffe Wahl und Abstimmung: Bei dem Bürgerentscheid zur Erweiterung der Stadthalle handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis werden jedoch der vertraute Begriff Wahl beziehungsweise die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.

• Wahlberechtigte: Wahlberechtigt sind 102.075 (Stand 15. Juni 2010) Heidelbergerinnen und Heidelberger. Wahlberechtigt sind alle Bürger/-innen, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürger/-in ist, wer Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/-r eines anderen Mitgliedstaates der EU ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Stadt Heidelberg wohnt.

• Quorum: Die Frage der Abstimmung wird entweder mit „Ja“ oder mit „Nein“ entschieden. In beiden Fällen gilt, dass die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für „Ja“ oder „Nein“ entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass diese Mehrheit mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten beträgt. Von den derzeit 102.075 Wahlberechtigten (Stand 15. Juni 2010; die Wählerliste wird erst drei Tage vor der Wahl geschlossen) müssen jeweils 25.519 gültige Stimmen für „Ja“ oder „Nein“ abgegeben worden sein. Kommen bei der Abstimmung die erforderliche Mehrheit und das 25-Prozent-Quorum weder für „Ja“ noch für „Nein“ zustande, ist die Frage nicht verbindlich entschieden und geht zurück an den Gemeinderat.

• Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis: Im Vorfeld des Bürgerentscheids können die Wahlberechtigten die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten überprüfen, die zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt von Montag bis Freitag, 5. bis 9. Juli 2010, in der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, Zimmer 21, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: Montag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 17:30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

• Umzug innerhalb Heidelbergs: Wahlberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 14. Juni 2010 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort wählen. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein.

• Rückkehrer und nicht meldepflichtige Bürger/-innen, zum Beispiel Mitglieder ausländischer diplomatischer Missionen und ausländischer konsularischer Vertretungen müssen bis spätestens 4. Juli einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um beim Bürgerentscheid wählen zu können.

• Wahlbenachrichtigungskarten: Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 4. Juli 2010 zugestellt.

• Briefwahl: Wer am Tag des Bürgerentscheids verhindert ist, kann Briefwahlunterlagen anfordern – diese gibt es auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen , und bei den Bürgerämtern.

• Wahlschein: Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine sind bis Freitag, 23. Juli 2010, bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, ist am 23. Juli durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

• Anträge online: Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können über die städtische Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen  online beantragt werden. Hierzu werden allerdings die Daten der Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, die bis spätestens 4. Juli zugestellt wird.

• Stimmabgabe: Wahlberechtigte Bürger/-innen können am 25. Juli grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, die bis spätestens 4. Juli 2010 zugestellt wird.

• Wahlgebäude: Es gibt insgesamt 59 Wahlbezirke, die in 26 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Eine Liste aller Wahlgebäude gibt es unter www.heidelberg.de/wahlen .

• Barrierefreie Wahlgebäude: Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Unter www.heidelberg.de/wahlen gibt es eine Liste, in der die barrierefreien Wahlgebäude gekennzeichnet sind. Menschen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.

• Öffentliche Präsentation der Abstimmung: Die Stadt Heidelberg präsentiert am Wahlsonntag, 25. Juli 2010, von 18 Uhr bis zum Auszählungsende im Neuen Rathaussaal im Rathaus, Marktplatz 10, über den aktuellen Stand der Stimmzettel-Auszählung des Bürgerentscheids zur Erweiterung der Stadthalle. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Das vorläufige Endergebnis des Bürgerentscheids wird voraussichtlich gegen 18.45 Uhr vorliegen. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner wird es im Neuen Sitzungssaal des Rathauses verkünden. Der aktuelle Stand der Stimmauszählung ist auch im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen  abrufbar.

Noch Fragen?
Weitere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, und -13540, per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de und im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen. Am 7. Juli und am 21. Juli erscheinen zudem Sonderbeilagen im städtischen Amtsanzeigers STADTBLATT.

Wichtige Hinweise zum Bürgerentscheid im Detail:

Wahlbenachrichtigungskarten: Zustellung bis spätestens 4. Juli 2010

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für den Bürgerentscheid zur Erweiterung der Stadthalle am Sonntag, 25. Juli 2010, in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens Sonntag, 4. Juli 2010, eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungskarten an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 4. Juli 2010 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungskarten abzusehen.

Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich bis spätestens 8. Juli 2010 bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter den Telefonnummern 06221 58-42220 und 58-13540 melden.

Briefwahl

Wer am Tag des Bürgerentscheids zur Erweiterung der Stadthalle, 25. Juli 2010, verhindert ist, kann Briefwahlunterlagen anfordern – in den Bürgerämtern und auf der städtischen Homepage.

Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahl kann dort dann auch direkt erledigt werden. Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können entweder

• mit der Wahlbenachrichtigungskarte,
• als formloser schriftlicher Antrag per Post oder Fax oder
• persönlich im Bürgeramt gestellt werden.

Bei einer schriftlichen Anforderung müssen unbedingt Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben werden.

Telefonisch können die Unterlagen nicht beantragt werden. Auch in diesem Jahr ist der Antrag via Internet möglich. Über die Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de/wahlen führt ein Link zum Antrag für die Briefwahlunterlagen. Für den digitalen Antrag benötigt man allerdings die Daten der Wahlbenachrichtigungskarte, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 4. Juli 2010 zugestellt wird.

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für den Bürgerentscheid ist der 23. Juli 2010, 18 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens 25. Juli 2010, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus (Seiteneingang), Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 24. Juli, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.

Möglichkeit zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Im Vorfeld des Bürgerentscheides am Sonntag, 25. Juli 2010, können die Heidelberger Wahlberechtigten die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten überprüfen, die zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt von Montag bis Freitag, 5. bis 9. Juli 2010, in der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, Zimmer 21, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: Montag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 17:30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Wahlberechtigte können nur dann die Daten anderer im Wählerverzeichnis eingetragener Personen überprüfen, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist, können von anderen Wahlberechtigten nicht überprüft werden.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Juli 2010 eine Wahlbenachrichtigung. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann auch ein Wahlschein beantragt werden, mit dem im jeden beliebigem Wahllokal in Heidelberg gewählt oder die Teilnahme an der Briefwahl beantragt werden kann. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich mit der Wahldienststelle in Verbindung zu setzen unter den Telefonnummern 06221 58-42220 und 58-13540.

 

Wichtiger Hinweis für Rückkehrer und nicht meldepflichtige Bürger/-innen
Wahlberechtigt für den Bürgerentscheid sind alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürger/-in ist, wer

• Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/-r eines anderen Mitgliedstaates der EU ist,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Stadt Heidelberg wohnt.

Wer das Bürgerrecht in Heidelberg durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder die Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger/-in; allerdings muss das Bürgerrecht bereits vor Wegzug beziehungsweise Verlegung der Hauptwohnung bestanden haben.

Formale Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Grundlage bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses bildet das Melderegister der Stadt Heidelberg; alle Bürger/-innen, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden hierbei von Amts wegen eingetragen.

Nicht berücksichtigt werden können demzufolge Bürger/-innen, die nicht der allgemeinen Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind. Von der Meldepflicht befreit sind zum einen Mitglieder ausländischer diplomatischer Missionen und ausländischer konsularischer Vertretungen und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, falls diese weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben. Befreit sind des Weiteren Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.

Um beim Bürgerentscheid wählen zu können, müssen die betroffenen Bürger/-innen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dem Antrag ist zudem eine eidesstattliche Versicherung anzuschließen, dass die Betroffenen die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Die entsprechenden Vordrucke sind in allen Bürgerämtern erhältlich. Die Anträge müssen bis spätestens Sonntag, 4. Juli 2010, in einem der Bürgerämter eingehen!

Wichtiger Hinweis bei Umzug innerhalb Heidelbergs

Bürgerinnen und Bürger, die für den Bürgerentscheid am Sonntag, 25. Juli 2010, wahlberechtigt sind, können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 4. Juli 2010 zugestellt wird.

Wahlberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 14. Juni 2010 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder eines Personalausweises/Passes wählen.

Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine sind für den Bürgerentscheid am 25. Juli 2010 bis Freitag, 23. Juli 2010, bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, ist an diesem Tag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist auch möglich, sofort nach Erhalt des Wahlscheins vor Ort zu wählen.

Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können über die städtische Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen  auch online beantragt werden. Hierzu werden allerdings die Daten der Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, die alle Wahlberechtigten bis spätestens 4. Juli zugestellt wird.

Alle Wahlgebäude in Heidelberg
Für den Bürgerentscheid am Sonntag, 25. Juli 2010, gibt es in Heidelberg insgesamt 59 Wahlbezirke, die in 26 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Der Großteil der Wahllokale ist auch für behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (in der Liste unten als „barrierefrei“ gekennzeichnet). Menschen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.

Ein beantragter Wahlschein wird immer mit Briefwahlunterlagen ausgegeben, so dass alternativ die Möglichkeit besteht, entweder in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg zu wählen oder an der Briefwahl teilzunehmen. Die Unterlagen können per Post, über das Internet unter www.heidelberg.de/wahlen  oder persönlich mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Ausweis in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden. In allen Bürgerämtern kann in den bereitstehenden Wahlkabinen sofort gewählt werden.

Die im Wahljahr 2009 durchgeführte Änderung bezüglich zweier Wahlgebäude kann erfreulicherweise beibehalten werden. So befinden sich nach wie vor die früher in der Wilckensschule untergebrachten Wahllokale wieder im Gebäude der Volkshochschule, Heidelberg, Bergheimer Straße 76. Weiterhin steht auch die Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107, als barrierefreies Wahllokal zur Verfügung.

Bedauerlicherweise ist dieses Mal eine Nutzung der Steinbachhalle nicht möglich. Die Wahlbezirke 014-04 bis 014-06 sind daher ausnahmsweise in der Steinbachschule untergebracht, die leider nicht barrierefrei erreichbar ist.

Auch die Wählerinnen und Wähler aus der Südstadt müssen sich auf ein anderes Wahllokal einstellen. Die bisher im Englischen Institut untergebrachten Wahlbezirke befinden sich für den Bürgerentscheid ausnahmsweise in dem direkt gegenüber gelegenen Markushaus. Dieses ist sowohl von der Rheinstraße als auch von der Veit-Stoß-Straße aus barrierefrei zugänglich.

Die Wahlgebäude im Stadtgebiet Heidelberg:

• Schlierbach Grundschule, Schlierbacher Landstraße 23 barrierefrei
• Rathaus, Marktplatz 10 barrierefrei
• Hölderlin-Gymnasium, Friedrich-Ebert-Anlage 43 barrierefrei
• Volkshochschule Heidelberg, Bergheimer Straße 76 barrierefrei
• Landhausschule, Landhausstraße 20 nicht barrierefrei
• Willy-Hellpach-Schule, Römerstraße 77 barrierefrei
• Markushaus, Rheinstraße 29/1 barrierefrei
• Eichendorffhalle, Heidelberger Straße 50-52 barrierefrei
• Internationale Gesamtschule Heidelberg, Baden-Badener Straße 14 barrierefrei
• Kurpfalzschule, Schäfergasse 18 barrierefrei
• Robert-Koch-Schule, Königsberger Straße 2a barrierefrei
• Albert-Schweitzer-Schule, Schwanenweg 3 barrierefrei
• Fröbelschule, Mannheimer Straße 217 barrierefrei
• Johannes-Gutenberg-Schule, Mannheimer Straße 21 barrierefrei
• Heiligenbergschule, Berliner Straße 100 nicht barrierefrei
• Tiefburgschule/Pausenhalle, Kriegsstraße 14 barrierefrei
• Tiefburgschule/Turnhalle, An der Tiefburg barrierefrei
• Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13 barrierefrei
• Bürgeramt Neuenheim, Lutherstraße 18 nicht barrierefrei
• Johannes-Kepler-Realschule, Mönchhofstraße 24 nicht barierefrei
• Bunsen-Gymnasium, Humboldtstraße 23 barrierefrei
• Waldparkschule, Am Waldrand 21 nicht barrierefrei
• Grundschule Emmertsgrund, Forum 1 barrierefrei
• Neckarschule, Peterstaler Straße 15 nicht barrierefrei
• Steinbachschule, Peterstaler Str. 154 nicht barrierefrei
• Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107 barrierefrei

 

Noch Fragen?
Weitere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, und -13540, per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de und im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen . Am 7. Juli und am 21. Juli erscheinen zudem Sonderbeilagen im städtischen Amtsanzeigers STADTBLATT.

 

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