RheinPfalzKreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Wer in Flüssen, Bächen oder Seen Fische fangen möchte, muss der zuständigen Behörde erst einmal die notwendigen Kenntnisse nachweisen. Dies erfolgt über eine Fischerprüfung, wie sie für den Rhein-Pfalz-Kreis wieder am 4. Dezember stattfindet.
Wie die Kreisverwaltung erläutert, weist sie auf diesen Termin deshalb so früh hin, weil für die Zulassung zur Prüfung der Besuch eines 35-stündigen Vorbereitungslehrganges erforderlich ist. Dessen Veranstalter und Veranstaltungsort können die Interessenten frei wählen, da die Ausbildung nach landesweit einheitlichen Bestimmungen erfolgt. Interessierte sollten sich daher so bald wie möglich beim Sportfischerverband Pfalz, Telefon 06232/629415, Fax 629416, oder beim Landesfischereiverband Pfalz, Telefon 06237/404084, Fax 404085, E-Mail “zimmermann@lfv-pfalz.de”, nach dem günstigsten Unterrichtsort erkundigen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt 13 Jahre. Anmeldungen dafür werden noch bis 5. November entgegengenommen, und zwar bei der Abteilung Gesundheitsamt und Veterinärwesen des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen, Dörrhorststraße 36. Öffnungszeit: montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr. Mitzubringen sind und der Personalausweis sowie – bei Minderjährigen – eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Wer die Anmeldung für jemanden anderes vornehmen will, benötigt außerdem eine Vollmacht. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,56 Euro.
Weitere Informationen im Internet unter www.rhein-pfalz-kreis.de (Bürgerservice, Online-Bürgerbüro).