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Mannheim – Weitere Informationen zur Bundestagswahl

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Über alle Fragen zur Wahl informiert Sie gerne das Wahlbüro. Dieses ist wieder im Zwischengeschoss des Rathauses E 5 eingerichtet und montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. In der Woche vor der Wahl ist es täglich bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro steht nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie das Wahlbüro über den Sammelanschluss 293-9566, per Fax 293-9590. Wahlinformationen können Sie im Internet unter www.mannheim.de abrufen.
Das Hauptgeschäft des Wahlbüros ist die Briefwahl. Für die Bundestagswahl 2005 wurden fast 36.000 Briefwahlanträge bearbeitet. Wer persönlich ins Wahlbüro geht, kann dort auch direkt wählen. Dafür ist der Ausweis erforderlich. Wer Briefwahlunterlagen im Wahlbüro abholen möchte, benötigt dafür ebenfalls den Ausweis. Wer Unterlagen für andere Wahlberechtigte – auch enge Angehörige – abholen möchte, benötigt zusätzlich eine Abholvollmacht. Die ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt.
Wahlbenachrichtigungen kommen
Die Wahlbenachrichtigungen werden allen fast 200.000 Mannheimer Wahlberechtigten noch in dieser Woche an die Wohnungsanschrift zugestellt. Wer bis 5. September noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte schnell das Wahlbüro anrufen (293-9566) und seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wer eingetragen ist, kann am 7. Juni auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil er sonst nicht wählen dürfte.
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle Angaben zum Wahllokal – gegenüber der Europa- und Gemeinderatswahl im Juni hat es keine Veränderung gegeben. Sie enthält auch den Hinweis, ob das Wahlgebäude behindertengerecht zugänglich ist. Besonders einige ältere Wahlgebäude in Schulen aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts erfüllen diese Anforderung bedauerlicherweise noch nicht und es gibt keine Alternativen in den betroffenen Wohnquartieren. In diesen Fällen musste leider der Zusatz „nicht behindertengerecht“ auf die Wahlbenachrichtigungen gedruckt werden. Betroffene haben die Möglichkeit der Briefwahl oder – mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen – der Stimmabgabe in einem behindertengerechten Wahllokal. Das Wahlbüro gibt hierzu gerne weitere Informationen.

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