Rhein-Neckar – 100 Prozent winterfeste Jobs, durch das nutzen von Kurzarbeitergeld – das fordert Ernst Selinger, Bezirksverbandsvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, von den Betrieben in der Region.
Winterarbeitslosigkeit vermeiden: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat an die Baubetriebe in der Region appelliert, in den kommenden Wochen auf wetterbedingte Entlassungen zu verzichten und stattdessen das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. „Damit die Kollegen auf dem Bau das ganze Jahr hindurch beschäftigt sind, gibt es dieses Kurzarbeitergeld. Es ermöglicht Weiterbeschäftigung im Winter“, so Ernst Selinger, Bezirksverbandsvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Eigentlich sollte auf dem Arbeitsmarkt in Ludwigshafen mit dem Saison-Kurzarbeitergeld ein dauerhafter „Job-Frühling“ herrschen. Kann auf Grund fehlender „Winter-Aufträge“ nicht gearbeitet werden – sei es, weil das Wetter nicht mitspielt oder weil in den Auftragsbüchern Ebbe herrscht – zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne und Gehälter. „Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kindern steigt dieser Betrag sogar auf 67 Prozent“, erklärt Ernst Selinger. Gezahlt werde das Saison-Kurzarbeitergeld nicht nur in der Baubranche und im Dachdeckerhandwerk, sondern auch im Garten- und Landschaftsbau. Den Betrieben entstehen – bis auf einen kleinen Beitrag zu den Sozialabgaben – keine zusätzlichen Kosten.
Warum es trotz des Saison-Kurzarbeitergeldes immer wieder zu Winterkündigungen komme, ist für Selinger unverständlich. „Die IG BAU hat lange gekämpft, damit endlich eine Waffe gegen die Winterarbeitslosigkeit geschaffen wird. Leider scheinen einige Unternehmen ihren Waffenschein dafür noch nicht gemacht zu haben. Einige wissen schlicht und einfach nicht, was das Saison-Kurzarbeitergeld bedeutet“, beklagt der Gewerkschafter. Damit schnitten sich die Unternehmen allerdings ins eigene Fleisch. „Das Wertvollste, was eine Firma besitzt, sind ihre Mitarbeiter. Wer seine erfahrenen Beschäftigten im Winter auf die Straße setzt, darf sich nicht wundern, wenn sie im Frühling nicht mehr da sind“, so Selinger.
Betriebe, die die „Winterbrücke“ nutzen wollen, müssen dies vorab der Bundesagentur für Arbeit melden. Das Geld wird dann ab dem Tag der Anmeldung gezahlt – frühestens ab dem ersten Dezember. Ausnahme: Fällt die Arbeit wegen der schlechten Witterung aus, genügt eine Meldung an die Bundesagentur am Ende des Monats. Selinger forderte die Unternehmer in Ludwigshafen auf, sich über das Saison-Kurzarbeitergeld zu informieren – bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz oder bei der Bundesagentur für Arbeit unter der Service-Nummer (01801) 66 44 66.